Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: So holst du Steuern zurück

Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen (§ 32d Abs. 6 EStG) ermöglicht es, Dividenden, ETF-Ausschüttungen und Aktiengewinne statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern – wenn dieser niedriger ist. Für Ledige lohnt sich der Antrag 2026 in aller Regel bei einem zu versteuernden Einkommen unter 15.500 EUR (Richtwert marginal, §32a […]