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ToggleBist du Kirchenmitglied und erhältst Dividenden oder ETF-Ausschüttungen? Dann zieht deine Bank seit 2015 automatisch Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab, ohne dass du etwas beantragen musst. Dieser Artikel erklärt, wie hoch der Abzug ist, wie er sich berechnet, was der Sperrvermerk bewirkt und was nach einem Kirchenaustritt gilt. Falls du noch gar nicht in Aktien oder ETFs investiert bist: In meinem Buch "Aktien für Einsteiger" zeige ich dir praxisnah, wie der Einstieg gelingt. Steuer-Updates und Anleger-Tipps erhältst du im Newsletter.
Wie hängen Kirchensteuer auf Kapitalerträge und Abgeltungsteuer zusammen?
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist kein eigenständiger Steuersatz auf deine Dividenden oder Kursgewinne, sondern ein Zuschlag zur Abgeltungsteuer (25 %). Der Satz beträgt 8 % oder 9 %, berechnet auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag selbst.
Die Abgeltungsteuer (pauschaler Steuersatz von 25 % auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne, der an der Quelle bei der Bank einbehalten wird) ist die Basis. Wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (evangelisch, katholisch oder jüdisch) angehörst, kommt die Kirchensteuer als Zuschlag hinzu. Konfessionslose, Muslime oder Angehörige orthodoxer Kirchen zahlen keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Rechtsgrundlage ist § 51a EStG (Einkommensteuergesetz), der die Kirchensteuer als Zuschlagsteuer definiert.1
Laut Berechnungen auf Basis der BZSt-Angaben und § 51a EStG beträgt die Gesamtsteuerbelastung für Kirchenmitglieder auf Kapitalerträge 27,82 % (Bayern/BW, 8 % KiSt) bzw. 27,99 % (übrige Bundesländer, 9 % KiSt), gegenüber 26,375 % ohne Kirchenzugehörigkeit. Stand 2026, Sätze seit 2015 unverändert.2
Bevor die Kirchensteuer anfällt, greift allerdings der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR für Einzelpersonen und 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare. Erst der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, ist steuerpflichtig. Wenn du also einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank gestellt hast und deine Erträge unterhalb dieser Schwelle bleiben, fällt keine Abgeltungsteuer und damit auch keine Kirchensteuer an.
Ein konkretes Beispiel zum Einstieg: Du erhältst 1.200 EUR Dividende, hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 EUR gestellt und lebst in Bayern (8 % KiSt). Steuerpflichtig sind 200 EUR. Deine Bank berechnet darauf zunächst die Abgeltungsteuer und zieht dann automatisch die Kirchensteuer ab. Was genau dabei herauskommt, siehst du in den Rechenbeispielen weiter unten.
Wie hoch ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge – 8 % oder 9 %?
Der Satz hängt von deinem Wohnsitz-Bundesland ab: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 %, in allen anderen 14 Bundesländern 9 %. Die Sätze sind seit Einführung des automatischen Abzugs im Jahr 2015 unverändert.
| KiSt-Satz | Bundesländer |
|---|---|
| 8 % | Bayern, Baden-Württemberg |
| 9 % | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
Stand: 2026. Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de), § 51a EStG.
Neben der Kirchensteuer fällt außerdem der Solidaritätszuschlag (Soli) an: 5,5 % der Abgeltungsteuer. Dieser Soli-Zuschlag auf Kapitalerträge ist von der Soli-Freigrenze nicht betroffen, die seit 2021 für Einkommensteuer gilt: bei Kapitalerträgen wird der Soli in voller Höhe einbehalten.
Wer also in einem 9-%-Bundesland wohnt und Kapitalerträge erzielt, zahlt auf den steuerpflichtigen Betrag insgesamt: Abgeltungsteuer + Soli + Kirchensteuer.
Wie berechne ich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Durch den sogenannten Sonderausgaben-Effekt kommt die Kirchensteuer nicht einfach auf den normalen Abgeltungsteuer-Betrag oben drauf. Stattdessen wird die Abgeltungsteuer selbst leicht gesenkt. Die Formel lautet: Abgeltungsteuer = Kapitalertrag ÷ (4 + KiSt-Satz).
Der Nenner 4 entspricht dem Kehrwert von 25 % (also 1 geteilt durch 0,25 = 4). Durch das Hinzuaddieren des KiSt-Satzes im Nenner wird die Abgeltungsteuer-Bemessungsgrundlage leicht gesenkt.
Was das in der Praxis bedeutet:
- 9 %-Bundesland (z. B. NRW): Abgeltungsteuer = Ertrag ÷ 4,09; das entspricht einem effektiven Abgeltungsteuersatz von 24,45 % statt 25 %.
- 8 %-Bundesland (z. B. Bayern): Abgeltungsteuer = Ertrag ÷ 4,08; effektiver Satz 24,51 %.
Je höher der Kirchensteuersatz, desto stärker sinkt die Abgeltungsteuer-Basis; die Gesamtbelastung wächst aber trotzdem, weil die Kirchensteuer selbst hinzukommt.
| Szenario | Abgeltungsteuer + Soli | Kirchensteuer | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Ohne KiSt (konfessionslos) | 26,375 % | entfällt | 26,375 % |
| Mit 8 % KiSt (Bayern/BW) | 25,858 % | 1,961 % | 27,82 % |
| Mit 9 % KiSt (übrige Länder) | 25,795 % | 2,201 % | 27,99 % |
Alle Prozentangaben bezogen auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag; Soli (5,5 % der Abgeltungsteuer) ist in Spalte 2 enthalten. Quelle: BZSt / § 51a EStG, Stand 2026.
Beim automatischen Abzug durch die Bank ist der Sonderausgaben-Effekt bereits eingerechnet, die Abzüge klappen exakt nach dieser Formel. Wenn du dagegen einen Sperrvermerk gesetzt hast und die Kirchensteuer selbst erklärst, setzt das Finanzamt sie im Einkommensteuerbescheid fest und errechnet dabei die korrigierte Abgeltungsteuer.
Kirchensteuer auf Dividenden und Aktiengewinne – Rechenbeispiele
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Kursgewinne folgt immer derselben Formel. Entscheidend ist der steuerpflichtige Betrag nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
Beispiel 1: Dividende aus Einzelaktien (2.000 EUR brutto, Freistellungsauftrag gestellt)
Du erhältst im Jahr 2026 insgesamt 2.000 EUR Dividende aus einem Einzelaktiendepot. Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 EUR gestellt. Damit verbleiben 1.000 EUR als steuerpflichtiger Ertrag.
Berechnung für 9 %-Bundesland (z. B. NRW):
- Abgeltungsteuer: 1.000 ÷ 4,09 = 244,50 EUR
- Kirchensteuer: 244,50 × 0,09 = 22,01 EUR
- Soli: 244,50 × 0,055 = 13,45 EUR
- Gesamt-Abzug: 244,50 + 22,01 + 13,45 = 279,96 EUR
- Netto aus dem steuerpflichtigen Betrag: 1.000 – 279,96 = 720,04 EUR
- Gesamtbelastung: 27,99 % (formelgenau 27,995 %; die Cent-Beträge oben sind kaufmännisch gerundet)
Berechnung für 8 %-Bundesland (z. B. Bayern):
- Abgeltungsteuer: 1.000 ÷ 4,08 = 245,10 EUR
- Kirchensteuer: 245,10 × 0,08 = 19,61 EUR
- Soli: 245,10 × 0,055 = 13,48 EUR
- Gesamt-Abzug: 245,10 + 19,61 + 13,48 = 278,19 EUR
- Netto aus dem steuerpflichtigen Betrag: 1.000 – 278,19 = 721,81 EUR
- Gesamtbelastung: 27,82 %
Der Unterschied zwischen den beiden Szenarien beträgt knapp 1,77 EUR auf 1.000 EUR steuerpflichtigen Ertrag. Mehr bleibt dir also in Bayern, obwohl der KiSt-Satz dort niedriger ist. Für eine umfassendere Einordnung lohnt sich auch der Blick auf die Dividendenrendite nach Steuern, denn die Nachsteuer-Rendite ist das, was am Ende in deiner Tasche bleibt.
Beispiel 2: ETF-Ausschüttung (1.500 EUR, Freistellungsauftrag ausgeschöpft), 9 %-Bundesland
Du erhältst aus einem ausschüttenden Indexfonds 1.500 EUR Ausschüttung. Dein Freistellungsauftrag ist bereits durch andere Erträge ausgeschöpft. Steuerpflichtig sind daher die vollen 1.500 EUR.
Berechnung (9 % KiSt):
- Abgeltungsteuer: 1.500 ÷ 4,09 = 366,75 EUR
- Kirchensteuer: 366,75 × 0,09 = 33,01 EUR
- Soli: 366,75 × 0,055 = 20,17 EUR
- Gesamt-Abzug: 366,75 + 33,01 + 20,17 = 419,93 EUR
- Netto: 1.500 – 419,93 = 1.080,07 EUR
- Gesamtbelastung: 27,99 %
Die Ausschüttungsquote eines ETF beeinflusst, wie viel Ertrag steuerpflichtig wird. Wer regelmäßig Ausschüttungen erhält und Kirchenmitglied ist, sollte die Nachsteuer-Rendite beim Vergleich verschiedener ETFs immer auf Basis der 27,82 %/27,99 %-Gesamtbelastung kalkulieren. Oder du nutzt einfach den Rechner weiter unten.
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Kirchensteuer auf ETF-Ausschüttungen und die Vorabpauschale
Bei ausschüttenden ETFs läuft der Kirchensteuerabzug genauso wie bei Dividenden; die Bank führt ihn automatisch ab. Bei thesaurierenden ETFs und der Vorabpauschale gelten besondere Regeln.
Für ausschüttende ETFs gilt: Die Ausschüttung funktioniert steuerlich wie eine Dividende. Deine Bank hält die Abgeltungsteuer, den Soli und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt am Gutschrifttag ein. Du bekommst den Netto-Betrag gutgeschrieben.
Bei thesaurierenden ETFs ist es komplizierter: Hier fällt jährlich eine Vorabpauschale an, ein fiktiver Mindestgewinn, der der Abgeltungsteuer unterliegt. Da die Vorabpauschale der Abgeltungsteuer unterliegt, sollte sie bei Kirchensteuerpflicht ebenfalls der Kirchensteuer unterliegen. Diese Schlussfolgerung lässt sich aus § 51a EStG ableiten, aber die Praxis im Detail (insbesondere ob und wie Banken das bereits automatisch umsetzen) solltest du vor einer Entscheidung mit einem Steuerberater oder direkt mit der BZSt klären.
Wenn du ETFs als langfristigen Altersvorsorge-Baustein nutzt: Bei einem thesaurierenden ETF über 20 oder 30 Jahre summieren sich Vorabpauschalen-Abzüge und (bei Kirchenmitgliedschaft) die darauf entfallende Kirchensteuer zu einem nennenswerten Betrag. Das sollte in deiner Langfrist-Planung berücksichtigt sein. Einen direkten Vergleich aller besten Dividenden-ETFs mit Ausschüttungsquoten findest du im separaten Ratgeber.
Kirchensteuer-Rechner: Wie viel zahlst du auf deine Kapitalerträge?
Wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abgezogen?
Ja, seit 1. Januar 2015 zieht deine Bank die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch ein. Grundlage ist das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM), das die Bank jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragt.
Das KISTAM-Verfahren funktioniert so: Jedes Jahr zwischen September und Oktober fragen alle inländischen Banken und Finanzdienstleister beim BZSt ab, welchen Kirchensteuersatz ihre Kunden haben. Die Abfrage läuft vollautomatisch; du musst dafür nichts tun. Das Ergebnis gilt für das gesamte Folgejahr. Rechtsgrundlage ist § 51a Abs. 2c S. 1 Nr. 3 EStG.
Sobald deine Bank das KISTAM mit einem Wert (8 % oder 9 %) zurückbekommt, führt sie bei der nächsten steuerpflichtigen Kapitalertragszahlung (z. B. bei einer Dividendengutschrift) nicht nur die Abgeltungsteuer und den Soli ab, sondern auch die Kirchensteuer. Der Nettoertrag, der dir gutgeschrieben wird, ist also schon um alle drei Bestandteile bereinigt.
Für Gemeinschaftskonten gilt: Bei Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern verteilt das KISTAM die Abzüge anteilig. Sind beide kirchensteuerpflichtig, werden die Abzüge nach dem jeweiligen Satz berechnet. Wenn nur ein Partner Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist, wird nur für dessen Anteil Kirchensteuer fällig. Bei nicht verheirateten Personen mit Gemeinschaftsdepot gibt es keine automatische anteilige Verarbeitung; hier kann es sinnvoll sein, die Situation mit einem Steuerberater zu klären.
Sperrvermerk beantragen - Schritt für Schritt erklärt
Der Sperrvermerk ist ein schriftlicher Widerspruch beim BZSt, der verhindert, dass deine Bank dein Kirchensteuermerkmal abfragt. Deine Kirchensteuerpflicht bleibt bestehen; du erklärst die Kirchensteuer dann selbst über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Wann lohnt sich das? In der Praxis kann ein Sperrvermerk sinnvoll sein, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt und du ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgibst. In dem Fall könntest du die Günstigerprüfung beantragen und deine Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuern lassen. Ob und wie das in deiner Situation passt, klärt am besten ein Steuerberater.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Formular herunterladen: Das offizielle Sperrvermerk-Formular findest du im BZSt Online-Portal oder als Mustertext-PDF.
- Steuer-ID bereithalten: Du benötigst deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig).
- Formular ausfüllen: Name, Adresse, Steuer-ID, Religionsmerkmal angeben.
- Per Post an das BZSt senden: Der Widerspruch muss schriftlich per Post eingereicht werden (kein Online-Verfahren).
- Frist einhalten: 30. Juni. Geht der Widerspruch bis zum 30. Juni beim BZSt ein, gilt die Sperre ab dem 1. Januar des Folgejahres. Ein Antrag nach dem 30. Juni wirkt erst ein Jahr später.
- Keine KISTAM-Abfrage mehr: Im nächsten Regelabfrage-Zeitraum (September-Oktober) bekommt deine Bank keinen KiSt-Wert zurück; der automatische Abzug unterbleibt.
- Anlage KAP ausfüllen: In deiner Einkommensteuererklärung setzt du in der Anlage KAP in Zeile 6 eine 1. Du erklärst deine Kapitalerträge und das Finanzamt setzt die Kirchensteuer dann im Bescheid fest.
Wichtig: Der Sperrvermerk hebt deine Kirchensteuerpflicht nicht auf. Er verschiebt nur den Abzug von der Bank zu deiner eigenen Steuererklärung. Vergisst du die Anlage KAP, musst du nachzahlen. Ehepaare müssen außerdem jeweils einen eigenen Antrag stellen.
Was passiert mit der Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach dem Kirchenaustritt?
Im Austrittsjahr fällt Kirchensteuer anteilig für den Zeitraum bis zum Austritt an. Ab dem Folgejahr bekommt deine Bank kein KISTAM mehr zurück; der automatische Abzug endet ohne zusätzlichen Antrag.
Konkret: Wenn du im April 2026 aus der Kirche austrittst, sind Kapitalerträge aus Dividenden oder Ausschüttungen bis zum Austrittsdatum kirchensteuerpflichtig. Deine Bank hat im Herbst 2025 noch einen Kirchensteuersatz für 2026 abgefragt; technisch bleibt der für das gesamte Jahr im System. Das bedeutet, dass der automatische KISTAM-Abzug weiterläuft, bis das BZSt bei der nächsten Regelabfrage (September-Oktober 2026) keinen Kirchensteuerwert mehr zurückmeldet.
Zu viel einbehaltene Kirchensteuer für den Zeitraum nach deinem Austritt kannst du über die Steuererklärung zurückfordern (Anlage KAP). Kursgewinne oder Dividenden, die du vor dem Austritt realisiert hast, bleiben kirchensteuerpflichtig; rückwirkend ändert sich nichts. Einen eigenen Antrag auf Löschung des KISTAM musst du nicht stellen; der Wegfall erfolgt automatisch durch den Kirchenaustritt beim Standesamt, das die Information an die Finanzbehörden weiterleitet.
Wenn du dein Dividenden-Portfolio langfristig planst und Kapitalerträge automatisch wieder anlegen möchtest, lohnt es sich, die Nachsteuer-Rendite auf Basis deiner aktuellen Kirchensteuersituation zu kalkulieren, zum Beispiel mit dem Dividendenrechner zur schnellen Kalkulation.
Mein Fazit zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Als Investor mit über 20 Jahren Praxis an den Märkten habe ich über 23.000 Menschen beim Aufbau eines planbaren Zusatzeinkommens durch Aktien unterstützt. Was dabei immer wieder auffällt: Viele Anleger wissen nicht, dass die Kirchensteuer nicht einfach obendrauf kommt. Der Sonderausgaben-Effekt senkt die Abgeltungsteuer: Das reduziert die Gesamtbelastung leicht gegenüber einem simplen Aufschlag, hebt sie aber nicht auf.
In der Praxis zeigt sich: Der automatische KISTAM-Abzug ist bequem, weil du dich um nichts kümmern musst. Wer trotzdem über einen Sperrvermerk nachdenkt, sollte zuerst prüfen, ob der persönliche Grenzsteuersatz wirklich unter 25 % liegt und ob die zusätzliche Bürokratie (Anlage KAP, Steuererklärung) den Vorteil rechtfertigt. Das lässt sich nicht pauschal sagen, es hängt von deinem Gesamteinkommen ab.
Was du in jedem Fall tun kannst: Den Freistellungsauftrag bei deiner Bank vollständig nutzen (1.000 EUR / 2.000 EUR), denn auf Erträge innerhalb dieser Schwelle fällt weder Abgeltungsteuer noch Kirchensteuer an. Das ist der einfachste Hebel.
Wie baust du dein Depot trotz Steuern systematisch auf?
Kirchensteuer, Abgeltungsteuer und Soli nehmen einen Teil deiner Kapitalerträge; das ist unvermeidbar. Was du steuern kannst, ist die Strategie dahinter. In der Börsen-Ausbildung zeige ich dir, wie du ein Dividenden-Depot aufbaust, das trotz Steuern ein planbares Einkommen generiert.
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Häufige Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Wie viel Kirchensteuer zahle ich auf Kapitalerträge?
Das hängt von deinem Bundesland ab: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Abgeltungsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bei 1.000 EUR steuerpflichtigem Ertrag zahlt ein 9-%-Kirchensteuerpflichtiger 22,01 EUR Kirchensteuer, ein 8-%-Pflichtiger 19,61 EUR. Die Gesamtbelastung liegt bei 27,99 % (9 %) bzw. 27,82 % (8 %).
Wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abgezogen?
Ja, seit 1. Januar 2015. Deine Bank fragt jedes Jahr im Herbst beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) ab. Liegt ein Eintrag vor, behält die Bank bei jeder steuerpflichtigen Zahlung automatisch Kirchensteuer ein. Du musst nichts veranlassen.
Wie beantrage ich den Sperrvermerk beim BZSt?
Lade das Sperrvermerk-Formular vom BZSt herunter, fülle es mit deiner Steuer-Identifikationsnummer aus und sende es per Post an das Bundeszentralamt für Steuern. Eingang bis 30. Juni ist Pflicht, damit die Sperre ab 1. Januar des Folgejahres gilt. Eine Online-Einreichung gibt es nicht.
Bis wann muss der Sperrvermerk eingereicht sein?
Der Sperrvermerk muss bis spätestens 30. Juni beim BZSt eingegangen sein, damit er für das nächste Kalenderjahr gilt. Geht er danach ein, wirkt er erst ein weiteres Jahr später. Maßgeblich ist der Eingang beim BZSt, nicht das Absendedatum.
Kann ich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe absetzen?
Ja, Kirchensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe absetzbar. Beim automatischen Abzug durch die Bank ist der Sonderausgaben-Effekt allerdings bereits in der reduzierten Abgeltungsteuer eingerechnet. Hast du einen Sperrvermerk gestellt und zahlst die Kirchensteuer über die Steuererklärung, kannst du sie dort als Sonderausgabe geltend machen.
Was passiert bei Kirchenaustritt - wann fällt keine KiSt mehr an?
Ab dem Jahr nach dem Kirchenaustritt übermittelt das BZSt kein Kirchensteuermerkmal mehr an deine Bank. Der automatische Abzug entfällt dann ohne zusätzlichen Antrag. Im Austrittsjahr selbst wird Kirchensteuer für den Zeitraum bis zum Austritt anteilig erhoben; zu viel einbehaltene Beträge kannst du über die Steuererklärung zurückfordern.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch bei der Kirchensteuer?
Ja. Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 EUR für Einzelpersonen, 2.000 EUR für zusammen Veranlagte) mindert zunächst den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Erst auf den verbleibenden Betrag werden Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer berechnet. Bleiben deine gesamten Kapitalerträge unter dem Pauschbetrag, fällt keine Steuer an.
Fällt Kirchensteuer auch auf die Vorabpauschale thesaurierender ETFs an?
Da die Vorabpauschale der Abgeltungsteuer unterliegt, sollte bei Kirchensteuerpflicht auch auf die Vorabpauschale Kirchensteuer anfallen. Die genaue Abwicklung durch Depotbanken sollte vor einer Entscheidung mit dem BZSt oder einem Steuerberater geprüft werden, insbesondere bei größeren thesaurierenden Positionen. Weitere Informationen zur Steuerplanung mit ETFs enthält der Artikel zu ETFs als Altersvorsorge-Baustein.
Disclaimer
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung dar. Für deine persönliche steuerliche Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater; eigene Recherche wird ausdrücklich empfohlen. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Historische Renditen sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen. Stand der steuerlichen Angaben: 2026 auf Basis § 51a EStG; bei Gesetzesänderungen kann dieser Artikel veraltet sein.
Quellen
- Bundeszentralamt für Steuern: Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer. Stand: 2026 (Zugriff: Juli 2026).
- § 51a EStG: Zuschlagsteuern (gesetze-im-internet.de). Stand: gültig 2026.
- BZSt: Sperrvermerk nach § 51a EStG (Online-Portal). Stand: 2026.
- BZSt: Mustertext Widerspruch (PDF). Stand: 2026.
- Bundesministerium der Finanzen. Stand: 2026.




